FAQ

Frequently Asked Questions

Warum Tablets/iPads in der Schule?

Warum haben wir bisher keine Tablets? So könnte die Frage auch lauten. Digitale Medien sind ein fester Bestandteil unserer Alltags- und Arbeitswelt. Dementsprechend ist es wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler auf diese Welt vorzubereiten:

„Die Landesregierung betrachtet die Digitalisierung der Schulen als eines ihrer wichtigsten schulpolitischen Ziele. Sie ist fest entschlossen, den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen.“

Die Einführung des Medienkompetenzrahmens forderte eine deutliche Umgestaltung aller Fachlehrpläne und damit des Unterrichts in allen Jahrgangsstufen. Ohne digitale Endgeräte sind viele Vorhaben nicht durchzuführen.

Mit schülereigenen Tablets lernen die Schülerinnen und Schüler, die Geräte im Arbeitskontext zu nutzen:

  • Sie lernen den technischen Umgang mit den Geräten.
  • Sie entwickeln angeleitet ein System von Dateiverwaltung und -ablage.
  • Sie werden mit grundsätzlichen Systemen von Schreibprogrammen und Tabellenkalkulationen, im Umgang mit Apps und Tools des individuellen und gemeinsamen Lernens vertraut gemacht.
  • Sie trainieren regelmäßig die digitale Zusammenarbeit und Präsentation von Arbeitsergebnissen.
  • Sie erarbeiten den verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten und Grenzen der Tablets im Hinblick auf Datenschutz und -sicherheit, soziale Netzwerke, Bildrechte, Informationsrecherche, Vertrauenswürdigkeit von Informationen.
Warum sollen es iPads sein?

Die Stadt Petershagen hat sich schon 2020 in Zusammenarbeit mit allen Schulen der Stadt nach sorgfältiger Prüfung für das iPad entschieden. Bei der „Einführung eines mobilen Endgerätes“ orientierte sie sich an den Erfahrungen anderer Schulen in der Region und deutschlandweit.

Folgende Gründe sprechen für die Auswahl von iPads:

  •  großer Funktionsumfang und große Kompatibilität
  • hoher Sicherheitsstandard
  • langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates und Updates
  • hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern
  • stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem – auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten
  • lange Akkulaufzeit
  • großes Angebot vieler schulischer Apps
  • einfache und zuverlässige Steuerung der iPads für Updates, aber auch in Unterrichtssituationen oder in Klassenarbeiten
Warum ist die Zuweisung einer Organisations-ID (schulischen DEP-Nummer) nötig?

zu Das Vorhandensein von Tablets an sich macht keinen besseren Unterricht. Die pädagogischen und unterrichtlichen Zusammenhänge ermöglichen die Lernerfolge und sollen vom Lehrpersonal gesteuert werden.

In unserer Schule sind über 1000 Geräte  zur selben Zeit im Einsatz  – eine große Herausforderung für die Infrastruktur, die Verwaltung und den Support der Geräte. Die Ausstattung mit einer Organisations-ID (DEP-Nummer) ermöglicht die zentrale Verwaltung im Hinblick auf Jugend- und Datenschutz, Virenschutzprogramme, App-Beschaffung und -zuweisung, Breitbandmanagement, Updates und Userprotokolle. Zurzeit sind iPads die Geräte, die im schulischen Kontext am leichtesten zu administrieren sind. Lehrer brauchen einheitliche Geräte, um angemessen Hilfestellungen geben zu können, was bei unterschiedlichen Geräten nicht zu leisten wäre.

Mit Hilfe der Organisations-ID werden die Geräte mit einem nur in der Schule aktivierten Profil versehen. Die Lehrkraft kann direkt im Unterricht festlegen, welche schulischen Apps aktiviert sind, alle privaten Apps und Einrichtungen sind im Bereich der Schule deaktiviert. Schulische Einstellungen können von den Schülern nicht verändert werden. Dadurch werden also Ablenkungen im Unterricht, versehentliches Löschen von Apps und/oder der Missbrauch von Apps minimiert.

Warum beginnen wir mit den Jahrgängen 7 und 8?

Schülerinnen und Schüler bewegen sich zunehmend selbstständiger mit ihrem Smartphone im Internet und kommen mit allen Aspekten – positiven wie negativen – in Berührung. Viele Eltern wollen ihre Kinder in diesem Alter mit Endgeräten ausstatten und sollten dann bereits das schulisch erforderliche Gerät erwerben. Wir wollen von schulischer Seite den Gebrauch der Medien begleiten und vor allem gestalten.

Präventionsarbeit und Gelegenheiten zum Gespräch ergeben sich aus Unterrichtskontexten. Die Schritte in die digitale Welt sollen schulisch begleitet erfolgen, Eltern entscheiden, ob ihre Kinder über die schulischen Apps hinaus, zu Hause Tools, Dienste, Spiele auf dem iPad einrichten. Es kann also sukzessive und begleitet eine Erweiterung der Rechte der Nutzer vergeben werden.

Außerschulische Angebote zur Präventions- und Aufklärungsarbeit richten sich vor allem an diese Altersgruppe.

Der Medienkompetenzrahmen NRW erfordert besonders ab dem Beginn der Sekundarstufe I die Arbeit mit digitalen Tools und Medien. Als Grundausstattung betrachten wir ein digitales Endgerät – in unserem Fall das iPad mit Stift. Wenn dann ab der Klasse 9 längere Dokumente wie z. B. Praktikumsberichte oder Facharbeiten verfasst werden müssen, ist eine Tastatur empfehlenswert.

Warum werden iPads nicht zu Beginn der 5. Klasse eingeführt?

In der J5 und J6 wollen wir die Kinder an die Arbeitsweise im Gymnasium heranführen. Das deutlich größere System mit neuen Fächern, verschiedenen Lehrern, größeren Klassen, Raumwechseln etc. fordert 9/10/11-Jährige sehr. Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Kinder langsam in das System hineinwachsen zu lassen. Trotzdem sollen sie nicht ohne Berührung mit digitalen Werkzeugen bleiben. Die Unterrichtsräume werden mit digitalen Tafeln ausgestattet. Der themenbezogene Einsatz von iPads im Fachunterricht und im Unterrichtsfach „Informatische Bildung“ verschafft die Grundlagen, die dann ab der J7 am eigenen Gerät verfeinert werden.  

Warum wird das iPad nicht erst in den höheren Klassen eingeführt?

Der Medienkompetenzrahmen NRW erfordert verstärkt den Einsatz von Endgeräten ab der J7. Viele Eltern möchten ihre Kinder für den Fall von „Distanzunterricht“ mit einem technischen Gerät ausstatten, es soll nicht zu doppelten Kosten kommen. In diesem Alter sind viele Schüler/innen mit ihrem Smartphone bereits viel digital unterwegs. Digitale Kompetenzen, das Bewusstsein über Gefahren und ihre Vermeidung sollen sukzessive und altersentsprechend aufgebaut werden. Das Endgerät soll zu einem Arbeitsgerät werden und nicht nur als Freizeitgerät verstanden werden.  

Was heißt BYOD?

BYOD ist die Abkürzung für „Bring Your Own Device“, was so viel heißt wie „Bringe dein eigenes Endgerät“ mit.

Ist die Anschaffung des iPads verpflichtend?

Auf der Schulkonferenz am 27.10.2020 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, ab der J7 flächendeckend digitale Endgeräte der Schüler/innen in den Unterricht einzubeziehen. Ab diesem Zeitpunkt werden Unterrichtsvorhaben der Fächer nun systematisch mit digitalen Hilfsmitteln vermittelt.

Das Land NRW zählt Endgeräte aber nicht zu den verbindlichen Unterrichtsmaterialien, sodass die Anschaffung letztendlich Elternwille bleibt.

Wie werden die Geräte administriert?

,Die Administration erfolgt über eine professionellen Managementlösung (Mobile Device Management, MDM) und wird vom Schulträger bzw. der Schule organisiert. Bei Bestellung über das von der Schule bekanntgegebene Bestellportal werden die Geräte der Schüler schon vor ihrer Auslieferung im MDM-System registriert und so bereits direkt mit bestimmten Apps und Lizenzen ausgestattet. Eigene Geräte müssen erst in das System aufgenommen werden, bevor sie im schulischen Kontext genutzt werden können. 

Die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates wird ebenfalls über das MDM gesichert. Das bedeutet, die Geräte holen sich bei Verbindung mit dem Internet die schulische Software, Updates und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind. Über die Profile werden die Geräte so eingestellt, wie es für die jeweilige Jahrgangsstufe am sinnvollsten ist.

Die Geräte werden in der Schulzeit also ausschließlich als Arbeitsmittel verwendet, da nur das schulische Profil in der Schule aktiv ist. Damit ein möglichst störungsfreier Ablauf gewährleistet werden kann, können die Lehrer im Unterricht den Zugriff auf installierte Apps steuern bzw. beschränken. Die Administratoren haben generell keinerlei Zugriff oder Einblick auf Inhalte mit persönlichen Daten oder z.B. den Browserverlauf. Die Lehrkraft kann jedoch während des Unterrichts mithilfe der Management Apps überprüfen und sehen, was die Schüler auf ihren Geräten bearbeiten.

Durch die zusätzliche Verwendung einer privaten Apple-ID ist es außerdem möglich, selbständig Zuhause Apps auf dem Gerät zu installieren. Sie als Eltern entscheiden, in welchem Maße dies geschieht. Privat installierte Apps, die dem einzelnen Schüler für den Unterricht sinnvoll erscheinen (z.B. Notability/GoodNotes), können dann nach einer Beantragung durch die Schuladminstratoren auch in der Schule zugelassen werden.

Wie verläuft der Bestellvorgang der iPads?

In jedem Schuljahr gibt die Schule einen Bestellzeitraum mit einem Link zu einem möglichen Bestellportal bekannt, sodass Sie selbst Ihre Wahl bzgl. Gerät, Farbe, Zubehör etc. treffen. Die entsprechenden Pakete (Gerät und Zubehör) werden direkt von Ihnen bei dem entsprechenden Händler im zweiten Schulhalbjahr der 6. Klasse bestellt. Der Kaufvertrag bzw. Finanzierungsvertrag wird von Ihnen direkt mit dem Händler abgeschlossen, nicht mit der Schule. Dementsprechend müssen Sie selbst bei Beschädigung oder Reklamation tätig werden. 

Welches Zubehör muss angeschafft werden?

Die Schüler der Sek I brauchen neben dem Gerät unbedingt einen passenden Stift, da die handschriftlichen Notizen nach wie vor eine große Rolle spielen werden.

Es könnte hilfreich sein, eine Powerbank und/oder eine externe Tastatur zu besitzen.

Welche einmaligen Kosten gibt es?

Wir haben uns in einer ersten Kostenkalkulation am Angebot der GfdB orientiert, die Kosten in Höhe von ca. 450€ für die Minimalausstattung veranschlagt hatten. Die Preise steigen derzeit aufgrund der Nachfrage überall, sodass wir weitere Angebote prüfen. Sobald wir zu einer Entscheidung kommen konnten, werden wir Sie unverzüglich informieren.  

Wir sind uns sehr im Klaren darüber, dass wir Ihnen eine große Leistung abverlangen. Wir werden für die folgenden Jahrgänge jeweils nach der preiswertesten Alternative Ausschau halten, lokale Anbieter und ebenso wie allgemeinnützige Anbieter berücksichtigen und versuchen, die Kosten an anderer Stelle für Sie zu minimieren: der grafikfähige Taschenrechner in der Einführungsphase (J11) (ca. 100€) entfällt, die Kopierkosten werden sich reduzieren, Schulbücher und Arbeitshefte kommen zunehmend digital auf den Markt.

Gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?

Sie haben die Möglichkeit, das Gerät in Ratenzahlung zu erwerben. Die verschiedenen Händler bieten unterschiedliche Zahlungsmodalitäten. Darüber hinaus bemühen wir uns um Unterstützung für besondere Härtefälle. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen: digitalisierung@gympet.net. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Bedenken Sie bitte, dass die Unterstützung eine gewisse Vorlaufzeit braucht.

Gibt es einen Geschwisterrabatt?

Wir wissen, dass es besonders für Familien mit mehreren Kindern schwierig ist, solche kostspieligen Investitionen mehrmals zu tätigen. Wir sind derzeit noch dabei, Hilfen für diese Familien zu schaffen.  Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen: digitalisierung@gympet.net. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Bedenken Sie bitte, dass die Unterstützung eine gewisse Vorlaufzeit braucht.

Welche Apps befinden sich von schulischer Seite aus automatisch auf den iPads?

Jede/r Schüler/in hat vom Schulträger die Rechte auf das umfangreiche Office365-Paket zur Verfügung gestellt bekommen. Das bedeutet, dass alle notwendigen Arbeitswerkzeuge (als Schreibprogramm Word, zur Tabellenkalkulation Excel, als Präsentationssoftware PowerPoint, als Kollaborations- und Notizbuch Teams und One Note etc.) auf dem Gerät vorhanden sind. Fachbezogene Apps sind derzeit noch in der Diskussion und werden dann schulischerseits zu gegebener Zeit an die Schüler ausgegeben

Wem gehört das iPad?

Das iPad ist persönlicher Besitz der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben alle Rechte und Pflichten, die ein Endgerät mit sich bringt. Im schulischen Kontext sind nur die Informationen des Gerätes relevant, die von der schulischen Administration vorgesehen werden.

(s. auch: Was kann der Administrator sehen?)

Was kann der Administrator auf/ von den Schüler-Tablets sehen?

Damit ein möglichst störungsfreier Ablauf gewährleistet werden kann, können die Lehrer im Unterricht den Zugriff auf installierte Apps steuern bzw. beschränken. Die Administratoren haben generell keinerlei Zugriff oder Einblick auf Inhalte mit persönlichen Daten oder z.B. den Browserverlauf. Die Lehrkraft kann jedoch während des Unterrichts mithilfe der Management Apps überprüfen und kontrollieren, was die Schüler in dem Moment auf ihren Geräten bearbeiten.

Wer unterstützt die Schüler? / Gibt es neben dem Unterricht Hilfen, wenn Probleme mit dem iPad auftreten?

Die Schüler werden von ihren Lehrern im Unterricht unterstützt. Des Weiteren wird es eine Beratungsstelle in der Schule geben, die bei technischen Problemen, die in der Schule entstanden sind, weiterhilft. Manche Probleme werden aber auch durch den Versicherungsschutz gelöst.

Wird es Lademöglichkeiten für die Tablets geben?

Das iPad sollte vollständig geladen in die Schule mitgebracht werden. Die Akkukapazitäten werden dann für die unterrichtliche Verwendung ausreichen. Es könnte ratsam sein, über die Anschaffung einer Powerbank nachzudenken, die im Notfall aushelfen könnte. Die Schule verfügt nur über eine sehr begrenzte Anzahl von Steckdosen in den Unterrichtsräumen, zudem dürfen keine Stolperfallen durch Kabel entstehen.

Wie werden Reparaturen abgewickelt? / Was geschieht im Falle eines Diebstahls?

Falls eine Versicherung gewählt wurde, wird von dieser ein Großteil möglicher Schäden abgedeckt. Bitte wägen Sie selbst sorgfältig ab. Ein echter Schaden am Gerät oder Diebstahl kann nicht durch die Schule behoben werden.

Können bereits besessene Geräte genutzt/ins System übernommen werden?

Dies ist nur in Ausnahmefällen sowie mit viel Aufwand und einem zeitweisen Verzicht auf das Gerät möglich. Zur Einbindung ins Schulsystem müssten Sie sich dann einverstanden erklären, dass es von der Schule verwaltet wird. Eine vollständige Zurücksetzung des Geräts wäre die Folge. Die Einrichtung kann bis zu vier Wochen dauern, da es in dieser Zeit nicht noch einmal zurückgesetzt werden darf. Schäden an Privatgeräten oder Diebstahl sind dann auch meist nicht über eine Versicherung abzusichern. Im Schadensfall kann der Nutzer auch keine Unterstützung durch die Schule erhalten.

Der Besitzer des vorhandenen iPads verschickt eigenständig das Gerät an den Anbieter und trägt die Kosten (ca. 50€) für die Einrichtung der Organisations-ID (schulischen DEP-Nummer). Die Überprüfung, ob das Gerät überhaupt mit der Organisations-ID ausgestattet werden kann, ist bereits kostenpflichtig (ca. 15€). Die Überprüfung kann ausschließlich durch den Anbieter erfolgen, die Schule kann darauf keinen Einfluss nehmen. Das Gerät muss mind. ein iPad der 6. Generation oder der nachfolgenden Generationen sein (i.d.R. seit 2018).

Erfahrungen aus anderen Schulen zeigen, dass durch die nachträgliche Zuweisung der Organisations-ID häufiger Probleme auftreten: Profile werden (auch versehentlich) gelöscht, Updates und Zuweisungsmanagement sind problematischer. Die Bearbeitung dieser Probleme können vom Medienteam nur nachrangig bearbeitet werden, sie erfordern erheblichen Aufwand.