Erprobungsstufe

Der Übergang von der Grundschule auf unser Gymnasium – die erste Zeit an unserer Schule

Mit dem Eintritt in die fünfte Klasse beginnt für Ihr Kind die Erprobungsstufenzeit, welche die Schuljahre 5 und 6 umfasst. Diese wichtige Phase soll den Schülerinnen und Schülern helfen, sich auf unserer Schule einzuleben sowie einen behutsamen und kindgerechten Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe ermöglichen:

  • Wir machen die Kinder mit den gymnasialen Anforderungen vertraut, fördern sie in ihrem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen und unterstützen sie, ihr Selbstvertrauen und ihre Teamfähigkeit zu stärken.
  • Wir bauen eine belastbare Brücke zwischen der Grundschule und dem Gymnasium.

Um die Eingewöhnung zu erleichtern, nehmen wir bei der Klassenbildung Rücksicht auf die Wünsche der Kinder und arbeiten eng mit Ihnen als Eltern und auch den abgebenden Grundschulen zusammen. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl an pädagogischen Maßnahmen an:

  • Wir arbeiten mit Klassenleiterteams, bei denen die Kinder in guten Händen sind.
  • Patinnen und Paten aus der Oberstufe (EF) stehen den Kindern im Alltag nah und helfen bei Fragen des Miteinanders und beim Zurechtfinden in der neuen Schule.
  • Das Methodentraining „Lernen lernen“ (s. Individuelle Förderung) unterstützt die individuellen Arbeitsprozesse.
Gemeinsame Erlebnisse und Zugehörigkeit zur Schulgemeinschaft

Damit die Kinder die Welt mit allen Sinnen entdecken, soziale Kontakte über die Jahrgangsstufe hinaus knüpfen können und rasch ihren Platz in unserer Schulgemeinschaft finden, legen wir Wert auf außenunterrichtliche Aktivitäten wie

  • Kennenlerntage,
  • Wandertage,
  • Theaterfahrten,
  • Exkursionen bzw. Unterrichtsgänge (z.B. ins Teutolab in Bielefeld oder ins Hiller Torfmoor)
  • und die Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 5,

bieten eine großes Spektrum an Arbeitsgemeinschaften an (s. Arbeitsgemeinschaften/ Link) und organisiert unsere aktive Schülervetretung (s. SV) Feste, Spiele und Seminare (z.B. Mottofeten, Sommerfest oder die Juxolympiade).

Beratung und Förderung

Von schulischer Seite nehmen wir uns neben dem Fachunterricht viel Zeit für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel:

  • in den Klassenleiterstunden,
  • in den Erprobungsstufenkonferenzen und
  • im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen.

Ferner haben unsere Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer (s. Psycho-soziale Beratung) in ihren Sprechstunden ein offenes Ohr für die Bedürfnisse und Sorgen der Kinder z.B. bei familiären, schulischen und psycho-sozialen Fragen, aber auch in Fällen von Cybermobbing.

Fachliche Unterstützung in den Hauptfächern findet sowohl bei Unterstützungsbedarf als auch zu Unterstützung besonderer Begabungen im Rahmen unserer Individuellen Förderung statt. Besonders wichtig ist uns auch eine rechtzeitige Rechtschreibförderung (s. Individuelle Förderung).

Gelingensbedingungen für unser Haus des Lernens und Lebens

Schule und Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.

Eine vertrauensvolle Kooperation mit Ihnen als Erziehungsberechtigte sehen wir als Grundvoraussetzung für den Erfolg des Übergangs an, daher ist auch ein gewisser Rahmen für das häusliche Arbeiten notwendig. Auf den Methodentagen in der Jahrgangsstufe 5 erarbeiten wir gemeinsam mit Ihrem Kind gerade die folgenden Rahmenbedingungen für erfolgreiches Lernen:

  • Hausaufgabenzeiten,
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • Vokabellernen,
  • Organisation der Materialien und
  • Planung der Klassenarbeiten.

Unterstützen Sie den Lernprozess Ihres Kindes durch entsprechende Maßnahmen zu Hause! Unser Schulplaner hilft Ihnen, u.a. auch als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie Ihr Kind an bis zu vier Wochentagen in unserer Übermittagbetreuung (s. Offener Ganztag) anmelden. Hier werden die Kinder liebevoll und persönlich betreut. Sie essen gemeinsam in der Mensa, spielen und erledigen ihre Hausaufgaben unter fachkundiger Aufsicht.

Rechtliche Besonderheiten der Erprobungsstufe

In der Erprobungsstufenzeit gelten besondere gesetzliche Bestimmungen: „Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über, eine einmalige freiwillige Wiederholung einer der beiden Jahrgangsstufen ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Entscheidung der Erprobungsstufenkonferenz jedoch möglich. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. “ (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek 1). So ist geregelt, dass ein Kind höchstens drei Jahre in der Erprobungsstufe verweilt.

Zwischen den abgebenden Klassenleiterteams und den zukünftigen Klassenleitungen in der Jahrgangsstufe 7 finden Übergabegespräche statt, damit die Jugendlichen weiterhin ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können.

Ihr Kind ist uns wichtig, und deshalb werden wir ihm die Zeit geben, die es benötigt. „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.“ Aus Sambia

Kontakt

Gymnasium Petershagen

Hauptstr. 15
32469 Petershagen

05707 440
info@gympet.de