Evangelische Religion

Das Curriculum folgt den fachlichen Grundsätzen des Kernlehrplanes:

Im Rahmen des Bildungsauftrags des Gymnasiums erschließt Religionsunterricht die religiöse Dimension der Wirklichkeit und des Lebens und trägt zur religiösen Bildung der Schülerinnen und Schüler bei. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Lehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt.

Der evangelische Religionsunterricht eröffnet in diesem Rahmen einen eigenen Horizont des Weltverstehens, der für den individuellen Prozess der Identitätsbildung und für die Verständigung über gesellschaftliche Grundorientierungen unverzichtbar ist.
Er tut dies in Gestalt der dialogischen Auseinandersetzung mit existenziellen Grundfragen und dem Phänomen Religion in seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Facetten. Im Mittelpunkt der Erschließungs-, Deutungs- und Urteilsprozesse steht dabei der christliche Glaube in seiner evangelischen Ausprägung.

Die dialogische Auseinandersetzung mit der religiösen Dimension der Wirklichkeit geschieht im evangelischen Religionsunterricht in einer Perspektive, die auf die konkrete Gestalt, Praxis und Begründung des christlichen Glaubens in seiner evangelischen Ausprägung bezogen ist.
Diese Perspektive ist durch ein Verständnis des Menschen und seiner Wirklichkeit geprägt, das in der biblisch bezeugten Geschichte Gottes mit den Menschen gründet. Sie schließt ausdrücklich die jüdischen Wurzeln dieser Geschichte ein und leitet sich aus der Auslegung von Leben, Botschaft, Tod und Auferweckung Jesu Christi ab. Dieses Verständnis des Menschen und seiner Wirklichkeit wird in reformatorischer Tradition durch die Grunderfahrung akzentuiert, die als Rechtfertigung „allein aus Gnade“ und „allein durch den Glauben“ beschrieben wird und den Einzelnen unmittelbar zu Gott sieht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Mensch den Grund, den Sinn und das Ziel seiner Existenz allein Gott verdankt und darum sich und sein Leben nicht selbst rechtfertigen und behaupten kann und muss. Das Angenommensein von Gott befreit den Menschen und befähigt ihn zu einem Leben in Verantwortung. Seine Sozialität verweist den Menschen zugleich auf die haltgebende Gemeinschaft der Glaubenden. Die Vermittlung dieser Perspektive eröffnet einen Raum, in dem Schülerinnen und Schüler die Tragweite des christlichen Glaubens in einer Lebenswelt und einem historischen, kulturellen und sozialen Kontext kennen lernen und erproben können, der von religiöser und weltanschaulicher Pluralität und der Auseinandersetzung konkurrierender Deutungen gekennzeichnet ist.

Der evangelische Religionsunterricht achtet die unverfügbaren persönlichen Glaubensüberzeugungen der Schülerinnen und Schüler und ist offen für ihre unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Grundorientierungen.
Gerade deshalb ist er offen für alle Schülerinnen und Schüler, die an ihm teilnehmen wollen bzw. deren Eltern dies wünschen. In diesem Sinn sichert der evangelische Religionsunterricht nach Art. 7 GG in Verbindung mit Art. 4 GG das Recht auf positive Religionsfreiheit des Einzelnen. Seine konfessionelle Ausrichtung wird durch die Konfessionalität der Lehrkräfte, ihre kirchliche Unterrichtserlaubnis und den Kernlehrplan gewährleistet.

Im Rahmen seines Auftrags stellt sich der evangelische Religionsunterricht der Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit religiösen Phänomenen, religiösen Deutungen und religiöser Praxis zu konfrontieren und sie dafür wahrnehmungsfähig zu machen.
Er führt in die Grundlagen christlichen Glaubens in evangelischer Prägung ein, eröffnet Raum für die Begegnung und Auseinandersetzung mit kirchlichen Institutionen und anderen Formen gemeinschaftlich gelebten Christentums und leistet einen spezifischen Beitrag zu den Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit anderen über unterschiedliche Deutungen von Wirklichkeit und Lebensentwürfen auseinander und lernen sich zu verständigen sowie exemplarisch an der Gestaltung der religiösen Dimension ihres Lebensumfeldes mitzuwirken und eine eigene religiöse Identität auszubilden. In diesem Sinn erwerben die Schülerinnen und Schüler im evangelischen Religionsunterricht die Kompetenz, wahrzunehmen, zu deuten, zu urteilen, zu gestalten und sich mit anderen zu verständigen. Sie eignen sich ein grundlegendes Repertoire fachlicher Methoden an, das ihnen ermöglicht, in angemessener Weise und zunehmend selbstständig mit religiösen Phänomenen umzugehen. Darüber hinaus trägt insbesondere auch der Religionsunterricht im Rahmen der Kompetenzentwicklung innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven, zur Werteerziehung, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur nachhaltigen Entwicklung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur kulturellen Mitgestaltung sowie zum interkulturellen Verständnis bei.

(Kernlehrplan für das Gymnasium – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen. Evangelische Religionslehre, Düsseldorf 2011, S. 9f)

Unterrichtende Lehrkräfte:

Kerstin Bedke, Christian Frederking, Cordula Hagemeier, Andreas Hammerschmidt, Uwe Jacobsen, Andrea Keßler, Dr. Christoph Andreas Marx, Eckard Meyer, Kristina Voß, Martina Wrachtrup-Klaß

 

 

 

 

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