Internationaler Schüleraustausch

You cannot discover new oceans unless you have the courage to lose sight of the shore. (André Gide)

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Ihr interessiert euch für einen Aufenthalt in einem anderen Land! Das ist eine tolle Erfahrung, die wir unterstützen wollen. In diesem Merkblatt findet ihr erste wichtige Informationen zur Vorbereitung. Es gibt die Möglichkeit des halbjährigen oder ganzjährigen Aufenthalts (d.h. in der Regel 5 oder 10 Monate) in vielen Ländern. An unserer Schule werden vorzugsweise die USA, Neuseeland, Australien, Frankreich und England gewählt, mittlerweile aber auch verschiedene Spanisch oder Portugiesisch sprechende Länder. Dieser Austausch findet in der Regel in der Einführungsphase statt. Er kann natürlich auch in der Jahrgangsstufe Q1 stattfinden. Dann steigt der Schüler bei seiner Rückkehr in die Q1 ein, da diese schon Teil der Qualifikationsphase für das Abitur ist.

Es gibt verschiedene Organisationen (gemeinnützige und private), die den Auslandsaufenthalt vermitteln. Aufgrund unserer Erfahrungen kann die Schule folgende Organisationen empfehlen: ICXchange, Youth for Understanding, Experiment, Partnership international, GIVE, American Field Service (alle gemeinnützig!) oder das Parlamentarische Patenschaftsprogramm des Bundestages (Stipendium). Die meisten Organisationen informieren im Internet über Bedingungen, Kosten, Termine usw.

Außerdem findet man viele nützliche Informationen auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf: Bezirksregierung Düsseldorf. Hier geht es vor allem um kurzzeitigere Programme, die auch einen Gegenbesuch vorsehen (z.B. Voltaire-Programm).

Für Fragen rund um den Auslandsaufenthalt könnt Ihr euch an Herrn Bever wenden. Empfehlenswert ist es, sich spätestens bis zum Ende der Klasse 8 zu informieren, denn die Bewerbungsfrist endet bei den einzelnen Organisationen zwar unterschiedlich, meistens aber schon im Verlauf des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9. 

Es gibt zahlreiche Broschüren, Bücher und Internetseiten, dieüber Sprachreisen, Kurse und Veranstalter informieren. Hier z.B. DIE Internetseite mit unzähligen Informationen: Stiftung Völkerverständigung

Sehr hilfreich kann es auch sein, sich an Schüler zu wenden, die bereits im Ausland waren. Von deren Erfahrungen kann man in besonderer Weise profitieren! Fragt auch hier bei Herrn Bever nach.

Voraussetzung für die Teilnahme am Schüleraustausch ist die erwartbare Versetzung in die Jahrgangsstufe, in der der Auslandsaufenthalt stattfinden soll. Soll die schulische Laufbahn nach der Rückkehr in der nachfolgenden Stufe (Q1) fortgesetzt werden, muss das Zeugnis, mit dem man sich bewirbt einen Leistungsstand aufweisen, der eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase (in der jede erbrachte Leistung Relevanz für das Abitur hat) erwarten lässt. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung nach Beratung mit den Antragstellern, also mit euch und euren Eltern. Für eine positive Entscheidung sind dabei nach Landesrecht mindestens drei Bedingungen zu erfüllen:

  • Notendurchschnitt mindestens befriedigend oder besser
  • keine mangelhafte Leistung auf dem Zeugnis
  • höchstens ein ausreichend in den schriftlichen Fächern (inklusive der Differenzierungskurse)

Ein Auslandsaufenthalt kann selbstverständlich auch ohne Erfüllung dieser Bedingungen unternommen werden. Nach der Rückkehr muss die Schullaufbahn dann in der Einführungsphase wiederaufgenommen werden.

Bei allen Beurlaubungen für Auslandsaufenthalte gilt, dass ihr im Gastland eine allgemeinbildende Schule besuchen müsst. Das müsst ihr dann nach eurer Rückkehr nachweisen. Abschlüsse werden nicht anerkannt.

Wenn ihr eine Einladung zu einer Vorbereitungstagung der entsprechenden Organisation erhalten habt, stellen eure Eltern rechtzeitig vor diesem Termin einen Antrag an die Schulleitung auf Beurlaubung für diese Vorbereitungstagung. Sobald ihr die Nachricht erhalten habt, dass ihr für den Auslandsaufenthalt ausgewählt worden seid, stellen eure Eltern einen entsprechenden Genehmigungsantrag (Formblatt im Sekretariat oder auf der Homepage) an die Schulleitung. Diesem Antrag muss der Bescheid der Organisation in Kopie beiliegen.

Bei einem genehmigten Schüleraustausch gelten die folgenden Bedingungen:

  • Bei einem ganzjährigen Austausch in der EF bzw. bei einem halbjährigen Austausch in der Jahrgangsstufe EF 2.Hj könnt ihr in die Q1 eintreten, falls die Genehmigung der Schulleitung vorliegt (Bedingungen s. Punkt 2)
  • Bei einem halbjährigen Auslandsaufenthalt in der EF 1.Hj wird die Schullaufbahn in der EF 2. Hj fortgesetzt.

Die Voraussetzungen zum Erwerb des Latinums müssen nach der Rückkehr durch Teilnahme an einem entsprechenden Lateinkurs oder vorher oder nachher durch die Ablegung einer Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.

Ihr müsst im Sekretariat eure neue Anschrift im Ausland (mit Email-Adresse) bekannt geben, damit die Schule euch kontaktieren- und euch eventuell zum Ende eures Auslandsaufenthalts notwendige Unterlagen für die Kurswahlen zum nächsten Schuljahr zuschicken bzw. mailen kann. Diese Unterlagen müsst ihr fristgemäß an die Schule zurückschicken.

Übersicht: Auslandsaufenthalt

  • 8. Klasse: Informationen zum Schüleraustausch
  • 9. Klasse: Entscheidung/Bewerbung (Herbst/Winter)
  • EF: Auslandsaufenthalt (1./ 2. Hj., oder Sj.), Überspringen der EF bei guten Noten möglich
  • Q1: Auslandsaufenthalt, Wiedereinstieg in Q1,Überspringen,nicht möglich


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