Neues Gesetz regelt Fahrtkosten

Logo-MTLandtag kam Stadt Petershagen zuvor/ Wohnorte müssen ab 1998 zahlen / Für gemeinsame Schulplanung

Von Uwe Vinke
Petershagen (mt). Mit der Schü­lerfahrtkosten-Diskussion · am Gymnasium ist ein finanzpoliti­scher Stein ins Rollen gekommen, der den Felsen „Schulqualität“ freilegte und sich über juristische und landespolitische Bodenplat­ten bewegt. Denn, nach der Ände­ rung des Schulfinanzierungsge­setzes in Nordrhein-Westfalen müssen ab 1998 wie in Nieder­sachsen die Kommunen die Fahrt­kosten übernehmen, in denen die Schüler wohnen.

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