Neues Gesetz regelt Fahrtkosten
Landtag kam Stadt Petershagen zuvor/ Wohnorte müssen ab 1998 zahlen / Für gemeinsame Schulplanung
Von Uwe Vinke
Petershagen (mt). Mit der Schülerfahrtkosten-Diskussion · am Gymnasium ist ein finanzpolitischer Stein ins Rollen gekommen, der den Felsen „Schulqualität“ freilegte und sich über juristische und landespolitische Bodenplatten bewegt. Denn, nach der Ände rung des Schulfinanzierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen müssen ab 1998 wie in Niedersachsen die Kommunen die Fahrtkosten übernehmen, in denen die Schüler wohnen.