Juniorwahl 2017
am Städtischen Gymnasium Petershagen
Vom Montag den 18. bis Mittwoch den 20. September 2017 wurde am Städtischen Gymnasium Petershagen die Juniorwahl durchgeführt.
An dieser der Bundestagswahl nachempfundenen Wahl für Schülerinnen und Schüler nahmen 2013 deutschlandweit 500 000 teil.
In diesem Jahr konnten sich insgesamt 232 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 9 bis 11 des Städtischen Gymnasium Petershagen zwischen den verschiedenen Parteien sowie den auch in der Realität aufgestellten Direktkandidaten entscheiden. Dafür richtete die Klasse 9c unter Anleitung ihrer Politiklehrerin Frau Dadkoush ein Wahllokal ein, das dem eines echten sehr ähnelte. Hierfür wurde die Klasse in Gruppen eingeteilt, die täglich das Wahlverfahren beaufsichtigten. Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Schülerinnen und Schüler kamen mit ihren Wahlberechtigungen in das Wahllokal, um ihren Stimmzettel zu erhalten und in einer Wahlkabine ihre Kreuze zu machen.
Die Ergebnisse dieser Wahl können ab Sonntagabend, den 24. September, auf der Internetseite der Juniorenwahl: „Juniorwahl.de“ eingesehen werden.
Die Wahl soll jedoch nicht nur ein politisches Stimmungsbild der Jugend geben, sondern diese auch über die Bundestagswahl informieren und das Interesse an dieser und allgemein an Politik stärken.
Yannick Arndt, 9c
Nach dieser allgemeinen Information haben zwei von uns aus der 9c des Gymnasiums einiges von unserem im Unterricht gesammelten Wissen für sie zusammengefasst.
Was ist die Erst- und Zweitstimme?
Bei unserer Junior-Bundestagswahl haben wir, genau wie die volljährigen Wähler, zwei Stimmen. Die erste Stimme stellt sicher, dass alle Regionen/Wahlkreise (insgesamt 299) im Bundestag vertreten sind, um deutschlandweit auf verschiedene Interessen eingehen zu können. Wir vergeben unsere Erststimme einem Kandidaten aus unserem Wahlkreis, der entweder von einer Partei eingesetzt wurde oder auch unabhängig ist. Welcher Kandidat am meisten Erststimmen erzielt, erhält ein sogenanntes Direktmandat und zieht somit direkt in den Bundestag ein. Alle anderen Kandidaten gehen „leer“ aus.
Mit der zweiten Stimme wählen wir eine Partei. Die deutschlandweite Prozentzahl an Stimmen für die Partei, ist automatisch auch die prozentuale Anzahl an Sitzen die der Partei im Bundestag zu stehen. Hat eine Partei beispielsweise 30% aller Stimmen für sich gewonnen, erhalten sie auch 30% aller 598 regulären Sitze im Bundestag. Eine Partei zieht erst dann in den Bundestag ein, wenn sie min. 5% Prozent aller Stimmen deutschlandweit erzielt hat oder min. 3 Direktmandate gewonnen hat. Die Parteien senden ihre Abgeordneten in den Bundestag, geordnet nach der Aufstellung des Kandidaten auf der sog. Landesliste.
Carlotta Rasche, 9c