Elternbrief zum 22. Oktober

Petershagen, 22.10.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

in den vergangenen Wochen haben wir die Herausforderungen eines Schulbetriebs unter Corona-Bedingungen gemeinsam gut gemeistert. Wir bedanken uns für eure Disziplin, liebe Schülerinnen und Schüler, aber auch für Ihre Kooperation und Umsicht in Bezug auf Corona-Verdachtsfälle in Ihrem privaten Umfeld, sehr geehrte Eltern. Damit es auch nach den Herbstferien nicht zu einer (partiellen) Schulschließung kommt, möchten wir mit diesem Schreiben noch einmal an die grundlegenden Regeln erinnern, die in der Schule gelten. Denn der Anstieg der Infektionszahlen und die kalte Jahreszeit machen uns Sorgen.

Im Folgenden beziehen wir uns auf die Schulmail des Ministeriums vom 08. Oktober 2020 mit der Ergänzung vom 21.Oktober 2020 und auf die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 17. Oktober 2020.

Es versteht sich von selbst, dass ein Kind mit Symptomen des Coronavirus nicht in die Schule geschickt werden darf, bevor dies abgeklärt ist. Die Informationen unter dem folgenden Link können bei der Entscheidung helfen: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung.

Mund-Nase-Bedeckung

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen. Das Tragen einer MNB „gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz“.

Die Schulleitung kann aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, befreien. Dazu muss ein Attest vorgelegt werden, das „gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig … nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer MNB in der Schule … zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen.“ Wir bitten daher um die erneute Vorlage eines Attests, das diesen Anforderungen genügt, falls Sie Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien möchten.

Bitte achten Sie auch auf eine ausreichende Versorgung mit frischen Masken. Es ist zudem wünschenswert, dass Ihr Kind die Masken hygienisch aufbewahren kann. Hier bietet sich eine Plastiktüte an.

Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht

Schülerinnen und Schüler müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten (www.rki.de/covid-19-risikogebiete) in Quarantäne begeben. Es entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie für Ihr Kind ein negatives Testergebnis nachweisen können.

Bitte setzten Sie sich vertrauensvoll mit uns in Verbindung, wenn Unsicherheit besteht, ob Ihr Kind die Schule besuchen kann oder Sie Fragen haben, wie sich die unterrichtliche Situation für Ihr Kind gestaltet, falls es in Quarantäne muss.

Lüften/Sportunterricht

In der Presse wird bereits seit geraumer Zeit die Bedeutung des Lüftens der Schulräume diskutiert. Es hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt somit zur Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Bereits seit den Sommerferien sind unsere Klassenraumtüren offen und wir sorgen für Frischluft durch regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften. Das Umwelt Bundesamt empfiehlt, dass während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fernstern gelüftet wird (ca. 3- 5 Minuten). Wir werden diese Empfehlung umsetzen – so gut wir es können. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder warm angezogen sind. Ideal erscheint uns das „Zwiebelprinzip“, d.h. eine Strickjacke über den Pullover. Auch ein Schal sollte in den nächsten Monaten zur Standardausstattung gehören.

Der Sportunterricht wird wieder in der Halle stattfinden. Aber auch hier wird die Lüftung für kühlere Temperaturen sorgen, so dass eine entsprechende Sportkleidung (z.B. lange Sporthosen) notwendig sein wird.

Gruppen im öffentlichen Raum

Bereits vor den Herbstferien haben wir intensiv mit der Oberstufe über ein verantwortungsbewusstes Verhalten vor dem Schulgelände gesprochen. Oft versammelte sich eine große Gruppe von Schülerinnen und Schülern auf dem Bürgersteig, deren Größe nicht den Vorschriften entsprach und die es anderen Personen erschwerte, ohne engen

Kontakt auf den Schulhof zu gelangen. Nun verschärft die aktuelle Coronaschutzverordnung die Regeln deutlich. (1) „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. (2) Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich … oder 5. … um eine Gruppe von höchsten 10 Personen handelt. Die Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten.“ Die Abstandsregel von 1,50 m gilt daher auch in einer Gruppe. Bitte thematisieren Sie mit Ihrem Kind die Notwendigkeit, sich bewusst an die Regeln zu halten. Nur so ist eine Kontrolle durch das Ordnungsamt zu vermeiden.

Nach Unterrichtschluss ist der Schulhof unmittelbar zu verlassen. Auch auf dem Weg zum Busbahnhof und insbesondere am Busbahnhof sollten Ihre Kinder auf die AHA-Regeln achten. Hier bilden sich schnell große Gruppen, die es zu verhindern gilt.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, es ist uns durchaus bewusst, dass es enorme Disziplin erfordert, sich stets an die Regeln zu halten. Aber es muss unser gemeinsames Bestreben sein, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten. Dazu müssen wir alle an einem Strang ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Fischer-Hildebrand                 Indra Beinke        Mariam Ibrahim          Dirk Winterhoff             Stefan Pasch

Kontakt

Gymnasium Petershagen

Hauptstr. 15
32469 Petershagen

05707 440
info@gympet.de